
Die Feststellungsklage findet sich im Zivilrecht (§ 256 ZPO) und im Verwaltungsrecht (§ 43 VwGO). Mit ihr wird festgestellt, ob ein Rechtsverhältnis besteht (positive Feststellungsklage) oder nicht besteht (negative Feststellungsklage). Wichtig ist, dass ein auf eine Feststellungsklage ergehendes Urteil nicht vollstreckbar ist. Der Richter stell...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40204
Keine exakte Übereinkunft gefunden.